Allgemiene Geschäftsbedingungen (AGB)
Frauenarztpraxis Praxis Dr. Babes
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Stand: August 2026
Scheinstraße 9 · 81679 München · Telefon: 089 90774890 · E-Mail: info@praxis-dr-babes.de |
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reparatur-, Karosserie-, Lackier-, Instandsetzungs-, Wartungs-, Diagnose- und sonstigen Werkstattleistungen der Karosseriebau Scherre GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
- Sie gelten insbesondere für Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Zubehör sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und die Abwicklung von Unfall- und Versicherungsschäden.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklicah zugestimmt hat.
2. Auftragserteilung
- Der Umfang der auszuführenden Arbeiten ergibt sich aus dem erteilten Auftrag, einem Kostenvoranschlag oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
- Der Auftraggeber hat das Fahrzeug möglichst vollständig und zutreffend zu beschreiben und den Auftragnehmer über ihm bekannte Vorschäden, technische Besonderheiten, bereits durchgeführte Reparaturen sowie sonstige für die Arbeiten relevante Umstände zu informieren.
- Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich oder zweckmäßig sind, wird der Auftraggeber hierüber informiert, soweit hierdurch eine wesentliche Erweiterung des Auftrags oder der Kosten entsteht.
- Zusätzliche Arbeiten, die über den vereinbarten Auftrag wesentlich hinausgehen, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt. Dies gilt nicht für geringfügige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Durchführung des Auftrags erforderlich sind und keine wesentliche Kostensteigerung verursachen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Arbeiten geeignete Fachbetriebe oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
3. Kostenvoranschläge und Preise
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis vereinbart wurden.
- Ergibt sich während der Arbeiten, dass der im Kostenvoranschlag genannte Betrag wesentlich überschritten werden muss, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert.
- Der Auftraggeber entscheidet anschließend, ob die Arbeiten fortgeführt werden sollen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
- Kostenvoranschläge können kostenpflichtig erstellt werden, wenn dies vor ihrer Erstellung vereinbart wurde. Wird auf Grundlage des Kostenvoranschlags anschließend ein Reparaturauftrag erteilt, kann die Vergütung für den Kostenvoranschlag nach Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet werden.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Unfallinstandsetzung und Versicherungsabrechnung
- Bei Unfallreparaturen bleibt der Auftraggeber Vertragspartner und grundsätzlich zur Zahlung der Werkstattrechnung verpflichtet, auch wenn eine Abrechnung mit einer Haftpflicht-, Kasko- oder sonstigen Versicherung vorgesehen ist.
- Eine vereinbarte Direktabrechnung mit einer Versicherung stellt keine Übernahme der Zahlungsverpflichtung durch die Versicherung dar.
- Kürzt oder verweigert die Versicherung einzelne Rechnungspositionen oder die gesamte Zahlung, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der berechtigten Werkstattforderung verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, versicherungsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber einer Versicherung durchzusetzen.
- Eine Abtretung von Schadensersatz- oder Versicherungsansprüchen an den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung oder Abtretungserklärung.
- Verzögerungen, die durch ausstehende Reparaturfreigaben, Gutachten, Rückfragen bei Versicherungen oder sonstigen Beteiligten entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Fertigstellungstermine angemessen.
5. Ersatzteile und vom Kunden bereitgestellte Teile
- Soweit erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Reparatur geeignete Originalteile, Identteile oder qualitativ geeignete Ersatzteile entsprechend der Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu verwenden.
- Sollen gebrauchte oder instandgesetzte Ersatzteile verwendet werden, wird dies mit dem Auftraggeber vereinbart.
- Vom Auftraggeber selbst bereitgestellte Ersatzteile können nach vorheriger Abstimmung eingebaut werden. Der Auftragnehmer kann den Einbau ablehnen, wenn Zweifel an der Eignung, Qualität oder Verkehrssicherheit der Teile bestehen.
- Für Mängel, die ausschließlich auf einem vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften oder ungeeigneten Bauteil beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht. Die gesetzliche Haftung für eine fehlerhafte Montage oder eine schuldhafte Verletzung von Prüf- und Hinweispflichten bleibt unberührt.
- Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt und gesetzliche Vorschriften einer Herausgabe nicht entgegenstehen.
6. Fertigstellung und Termine
- Angaben über Fertigstellungszeiten sind unverbindliche Planungsangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, fehlender Ersatzteile, ausstehenden Genehmigungen oder Freigaben, nachträglich festgestellten zusätzlichen Schäden oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fertigstellungszeit angemessen.
- Über erhebliche Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.
7. Probefahrten und Fahrzeugbewegungen
- Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern die Durchführung der zur Diagnose, Reparatur, Qualitätskontrolle oder Funktionsprüfung erforderlichen Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten sowie notwendige Fahrzeugbewegungen auf und außerhalb des Betriebsgeländes.
8. Abnahme und Abholung
- Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs informiert.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß ausgeführten Arbeiten abzunehmen und das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Fahrzeugs in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Stand-, Verwahrungs- oder Unterbringungskosten berechnen.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
9. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich mit Abnahme des Fahrzeugs und Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
- Vereinbarte Anzahlungen oder Abschlagszahlungen werden auf den endgültigen Rechnungsbetrag angerechnet.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Eine vereinbarte Abrechnung mit einer Versicherung berührt die Fälligkeit der Forderung gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
10. Pfandrecht und Zurückbehaltung
- Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem jeweiligen Werkstattauftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem in seinen Besitz gelangten Fahrzeug beziehungsweise an den von ihm bearbeiteten beweglichen Sachen des Auftraggebers zu. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
11. Sachmängel und Nacherfüllung
- Für Mängel der ausgeführten Arbeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung mitteilen, damit eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung ermöglicht werden kann.
- Bei einem berechtigten Mangel hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie berechtigterweise verweigert, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
- Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch Garantien von Herstellern, Lieferanten oder sonstigen Dritten nicht eingeschränkt.
12. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Ebenfalls unbeschränkt haftet der Auftragnehmer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.
13. Im Fahrzeug befindliche Gegenstände
- Der Auftraggeber wird gebeten, Wertgegenstände und Gegenstände, die für die Durchführung des Werkstattauftrags nicht erforderlich sind, vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
- Für Schäden oder Verluste gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie die Bestimmungen dieser AGB.
14. Lackierung und Farbabweichungen
- Bei Lackierarbeiten wird eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem vorhandenen Fahrzeuglack angestrebt.
- Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Alterung, UV-Einwirkung, Witterung, frühere Reparaturlackierungen und sonstige Einflüsse die vorhandene Lackfarbe verändern können.
- Technisch unvermeidbare geringfügige Farb-, Struktur- oder Glanzgradabweichungen, die nach den anerkannten Regeln des Fahrzeuglackiererhandwerks keinen Mangel darstellen, berechtigen nicht zu Mängelansprüchen.
- Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei tatsächlich mangelhafter Lackierleistung bleiben unberührt.
15. Nicht erkennbare Vorschäden
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die ausschließlich auf bereits vorhandenen, bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbaren Vorschäden, Materialermüdungen, Korrosion, unsachgemäßen Vorreparaturen oder Veränderungen durch Dritte beruhen.
- Erkennt der Auftragnehmer während der Arbeiten einen solchen Umstand und ist dieser für die weitere Durchführung des Auftrags wesentlich, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
16. Verbraucher und Widerrufsrecht
- Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, können dem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften Widerrufsrechte zustehen.
- Soweit erforderlich, erhält der Verbraucher hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Diese AGB ersetzen eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
17. Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Karosseriebau Scherre GmbH.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
19. Verbraucherstreitbeilegung
keine Teilnahme: Die Frauenarztpraxis Praxis Dr. Babes ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. |
20. Kontakt
Frauenarztpraxis Praxis Dr. Babes
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Scheinstraße 9
81679 München
Telefon: 089 90774890
E-Mail: info@praxis-dr-babes.de
Geschäftsführer: Alina Babes
Zuständige Kammer: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Deutschland